Herkunftssprachlicher Unterricht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zielgruppe: Schülerinnen und Schülern mit internationaler Familiengeschichte, die ganz normal am Regelunterricht teilnehmen.

Teilnahmepflicht: Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende für das kommende Schuljahr möglich.

Sprachprüfung: Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab (nur ESA, EESA und MSA, nicht MSAQ-E).

Zeugnisse und Bescheinigungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeugnis: Zeugnisse in der innerhalb der Primarstufe Klassen 3 und 4 und Sekundarstufe I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bemerkung auf dem Zeugnis. Diese kann als Floskel unter Kataloge ➜ "Floskeln" bearbeiten unter der Floskelgruppe Zeugnisbemerkungen angelegt werden:

 "$Vorname$ $Nachname$ hat am Unterricht in HERKUNFTSPRACHE teilgenommen. Die Leistungen werden mit LEISTUNGSNOTE bewertet."

Die Herkunftssprache und die Note müssen in der Floskel entsprechend eingetragen werden.

In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aussage über die Lernentwicklung im Herkunftssprachlichen Unterricht unter "Hinweise zu den Lernbereichen/Fächern" aufgenommen.

Dies gilt auch für Klasse 3, wenn die Schulkonferenz beschließt, im Zeugnis der Klasse 3 oder im Versetzungszeugnis der Klasse 3 auf Noten zu verzichten.

In Klasse 4 wird eine Leistungsnote erteilt.

Zeugnis: Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Note wird im Abschlusszeugnis Ende der Sekundarstufe I im Prüfungsjahr, oder zeitverzögert in der Sekundarstufe II unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde.

Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt. Als Bemerkung kann folgende Floskel angelegt werden:

 "Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."

Die Herkunftssprache und die Anspruchshöhe (ESA, EESA und MSA) muss in der Floskel entsprechend eingetragen werden.

Zeugnis: Abiturzeugnis und Abgangszeugnisse der Sekundarstufe II[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf dem Abiturzeugnis und den Abgangszeugnisse der Sekundarstufe II erfolgt keine Bescheinigung der Prüfungsnote unter Leistungen, sondern lediglich das erreichte GER-Niveau B1 unter "Fremdsprachen" auf Seite 4 mit folgender Bemerkung:

 "Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht.“"

Bescheinigung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Teilnahme am Unterricht in der Herkunftsprache wird zusätzlich gemäß Anlage BASS 13-61 Nr. 2 bescheinigt.

Einstellungen in Schild-NRW[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterrichtsfächer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterrichtsfach für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) anlegen.

Legen Sie ein Fach für die Prüfungssprache unter Kataloge ➜ Unterrichtsfächer an. Hier wird die Sprache als Beispiel verwendet.

Hinweis
Nach Anlegen des Faches sollte SchILD-NRW einmalig neu gestartet werden, damit die Kataloge vollständig neu eingelesen werden.


Sprachenfolge und Sprachprüfungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sprachenfolge für HSU

Tragen Sie das Fach in die Sprachenfolge auf dem Reiter Schüler ➜ Laufbahninfo ein:

Sprachprüfungen Tragen Sie die Fremdsprache ein, die dem HSU entspricht und tragen Sie weiterhin die Daten der Prüfung ein und setzen Sie den Vorgaben entsprechende Haken und das Referenzniveau.

Leistungsdaten für das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe I[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Leistungsdaten für HSU-Zeugnisdruck

Fügen Sie den Leistungsdaten des Schülers im aktuellen Abschnitt ein Fach hinzu:


Setzen Sie auch eine Zeugnisbemerkung:

 "Die Note im Fach HERKUNFTSPRACHE beruht auf einer Sprachenprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht und wurde auf der Anspruchshöhe ANSPRUCHSHÖHE abgelegt."

Leistungsdaten für Abgangszeugnisse und das Abiturzeugnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeugnisbemerkung:

  "Das für HERKUNFTSPRACHE ausgewiesene Niveau wurde durch eine Sprachprüfung nach der Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht erreicht."