Die Jahre der Schuleingangsphase eintragen
Erfassen Sie das EP-Jahr im jeweiligen Lernabschnitt. Der Statistikjahrgang und die zusätzliche Angabe E1, E2 oder E3 werden dabei getrennt geführt.
Erfassung der EP-Jahre im jeweiligen Lernabschnitt
In der Grundschule werden die Jahrgänge 01, 02, 03 und 04 verwendet. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 01 und 02 wird zusätzlich das EP-Jahr E1, E2 oder E3 erfasst. Es gibt an, im wievielten Schuljahr sich das Kind innerhalb der Jahrgänge 01 und 02 befindet; es ist kein eigener Jahrgang.
| EP-Jahr | Bedeutung |
|---|---|
| E1 | Erstes Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02 |
| E2 | Zweites Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02 |
| E3 | Drittes Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02 |
EP-Jahr in jedem Halbjahr zuordnen
- Öffnen Sie Schüler ➜ Akt. Halbjahr ➜ Allgemeine Angaben.
- Wählen Sie den zu bearbeitenden Lernabschnitt.
- Tragen Sie bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 01 und 02 das passende EP-Jahr E1, E2 oder E3 ein. Prüfen und erfassen Sie diese Zuordnung in jedem Halbjahr.
Anzeige und Korrektur in Individualdaten I
Das momentane EP-Jahr wird zusätzlich in der Schülertabelle gespeichert und unter Individualdaten I ➜ Aktuelle Laufbahn angezeigt. In den Jahrgängen 01 und 02 ist es dort nicht editierbar; die Zuordnung erfolgt im jeweiligen Halbjahr.
Ab Jahrgang 03 entfällt die Eingabemöglichkeit unter Akt. Halbjahr ➜ Allgemeine Angaben. Der gespeicherte Wert bleibt unter Individualdaten I sichtbar und kann dort bei Bedarf zur Korrektur bearbeitet werden.
Weitere Verarbeitung
Beim Export nach ASDPC im Zuge der Statistik wird der Jahrgang automatisch korrekt auf die von ASDPC erwarteten Werte gesetzt.
Unter Verwaltung ➜ Werkzeuge steht Ihnen die Funktion EP-Jahr abgleichen zur Verfügung.
Hierbei wird aus allen Lernabschnitten das höchste EP-Jahr in den Individualdaten I eingetragen.
Tipp
Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass einer weiterführenden Schule das korrekte EP-Jahr - zum Beispiel durch die Erziehungsberechtigten - gemeldet werden kann, damit dort das Ende der Schulpflicht korrekt berechnet werden kann.
