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Die Jahre der Schuleingangsphase eintragen ​

Erfassen Sie das EP-Jahr im jeweiligen Lernabschnitt. Der Statistikjahrgang und die zusätzliche Angabe E1, E2 oder E3 werden dabei getrennt geführt.

Erfassung der EP-Jahre im jeweiligen Lernabschnitt

Erfassung der EP-Jahre im jeweiligen Lernabschnitt

In der Grundschule werden die Jahrgänge 01, 02, 03 und 04 verwendet. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 01 und 02 wird zusätzlich das EP-Jahr E1, E2 oder E3 erfasst. Es gibt an, im wievielten Schuljahr sich das Kind innerhalb der Jahrgänge 01 und 02 befindet; es ist kein eigener Jahrgang.

EP-JahrBedeutung
E1Erstes Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02
E2Zweites Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02
E3Drittes Schuljahr innerhalb der Jahrgänge 01 und 02

EP-Jahr in jedem Halbjahr zuordnen ​

  1. Öffnen Sie Schüler ➜ Akt. Halbjahr ➜ Allgemeine Angaben.
  2. Wählen Sie den zu bearbeitenden Lernabschnitt.
  3. Tragen Sie bei Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 01 und 02 das passende EP-Jahr E1, E2 oder E3 ein. Prüfen und erfassen Sie diese Zuordnung in jedem Halbjahr.

Anzeige und Korrektur in Individualdaten I ​

Das momentane EP-Jahr wird zusätzlich in der Schülertabelle gespeichert und unter Individualdaten I ➜ Aktuelle Laufbahn angezeigt. In den Jahrgängen 01 und 02 ist es dort nicht editierbar; die Zuordnung erfolgt im jeweiligen Halbjahr.

Ab Jahrgang 03 entfällt die Eingabemöglichkeit unter Akt. Halbjahr ➜ Allgemeine Angaben. Der gespeicherte Wert bleibt unter Individualdaten I sichtbar und kann dort bei Bedarf zur Korrektur bearbeitet werden.

Weitere Verarbeitung ​

Beim Export nach ASDPC im Zuge der Statistik wird der Jahrgang automatisch korrekt auf die von ASDPC erwarteten Werte gesetzt.

Unter Verwaltung ➜ Werkzeuge steht Ihnen die Funktion EP-Jahr abgleichen zur Verfügung.

Hierbei wird aus allen Lernabschnitten das höchste EP-Jahr in den Individualdaten I eingetragen.

Tipp

Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass einer weiterführenden Schule das korrekte EP-Jahr - zum Beispiel durch die Erziehungsberechtigten - gemeldet werden kann, damit dort das Ende der Schulpflicht korrekt berechnet werden kann.


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