Mündliche ZP10-Prüfungen festlegen
Erfassen Sie die Teilnahme an mündlichen Prüfungen nach der für das Prüfungsjahr geltenden Regelung. Für das Verfahren seit 1. August 2026 beachten Sie Notenbildung und mündliche Prüfung. Prüfen Sie automatisch gesetzte Markierungen anhand der aktuellen Regelung.
Festelegen der Mündlichen (Abweichungs-)Prüfungen.
Die Funktion Mündliche Prüfungen festlegen wertet die vorliegenden Noten aus. Die geänderten ZP10-Regeln sind in SchILD-NRW erfassbar. Eine mündliche Prüfung bei einer Abweichung von mehr als einer Notenstufe findet auf Wunsch statt; die Notenabweichung allein begründet keine Pflichtprüfung. Erfassen Sie die Teilnahme wie unten beschrieben beim einzelnen Prüfling.
Das Protokoll lässt sich mit Drucken zu einem der eingerichteten Drucker senden oder mit Speichern als Textdokument mit einem frei wählbaren Dateinamen als .txt-Datei abspeichern.
Ein Klick auf Schließen beendet diese Ansicht.
Hinweis
Eventuell gewünschte Freiwillige mündliche Prüfungen sind individuell bei den Schülern im Reiter Schüler ➜ ZP 10/ZK manuell anzuhaken.
Achtung
Beachten Sie bitte, dass der Algorithmus keine Prüfung auf ein (vollständiges) Vorliegen der Noten vornimmt.
Liegen ganz oder teilweise keine Noten vor, gibt es hier keinen Fehler, der darauf Aufmerksam macht. Es wird die Meldung ausgegeben, es sei keine Nachprüfung notwendig, da es ohne Noten auch keine Abweichungen zu berechnen gibt.
Somit kann dieses Prüfungsprotokoll nicht dazu dienen, auf die Schnelle zu überprüfen, ob es "alles in Ordnung" sei oder ob noch einzelne Fehler mit den Noten vorliegen.
