Mahnungen aus dem Halbjahreszeugnis übernehmen
Lassen Sie im zweiten Halbjahr die Mahnkennzeichen aus mangelhaften oder ungenügenden Leistungen des vorherigen Halbjahreszeugnisses setzen.
Dieser Gruppenprozess ermöglicht das automatische Setzen der Mahnungen bei der ausgewählten Schülermenge. Er wird nur im zweiten Halbjahr angeboten, da er sich auf die Noten des Halbjahreszeugnisses bezieht.
Mahnungen aus den vorhandenen Noten setzen
Wird der Gruppenprozess angestoßen, erscheint eine Abfrage, ob die Mahnungen automatisch aufgrund mangelhafter Noten im letzten Halbjahreszeugnis gesetzt werden sollen.
Nach der Bestätigung werden die Leistungsdaten durchsucht und beim betreffenden Schüler wird bei den Fächern mit mangelhaften oder ungenügenden Leistungen ein Häkchen in der Spalte "M", für Mahnung, gesetzt. Das Häkchen wird grün unterlegt, da die Mahnung den Erziehungsberechtigten durch das Zeugnis bereits mitgeteilt wurde.